Impressum
Impressum der SO.LE. green energy GmbH:
SO.LE. green energy GmbH
Am Sandbuckel 1
68809 Neulußheim
Tel.: +49.6205.2818300
kontakt@sole-pv.com
www.sole-pv.com
Sitz der Gesellschaft: Neulußheim
Amtsgericht Mannheim HRB 717710
Ust.-Id.-Nr.: DE 291784163
Geschäftsführer: Marcel S. Lehmayer und Rudi J. Lehmayer
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die nachstehenden AGB gelten für die Geschäftsbeziehung der SO.LE green energy GmbH
mit ihren Kunden. Die AGB des Kunden gelten nur, insofern die SO.LE green energy GmbH ihnen
ausdrücklich zugestimmt hat.
Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden
2.1. Der Kunde hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
a) benötigte Zuwege und Lagerstellen bzw. -räume;
b) für die Montage benötigte Energie und Wasser;
c) angemessene sanitäre Anlagen.
2.2 Die Prüfung der Statik und Eignung der für die PV-Anlage vorgesehenen Flächen und
Räume obliegt dem Kunden. Er hat vor Montage den statischen Nachweis, erforderliche
Pläne und Informationen (z.B. zur Dachkonstruktion, Lage verdeckt geführter Leitungen) zur
Verfügung zu stellen.
2.3 Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch vom Kunden zu
vertretende Umstände, so hat der Kunde Wartezeiten und zusätzlich erforderliche Anfahrten
nach den vereinbarten, hilfsweise üblichen Sätzen zu vergüten.
2.4 Die Einholung etwa erforderlicher Genehmigungen, der Netzanschlusszusage des
Netzbetreibers und die Anmeldung der Anlage beim Markstammdatenregister und andere
Pflichten des Anlagenbetreibers obliegen dem Kunden. Die SO.LE Green Energy GmbH
kann dem Kunden hierfür – ggf. entgeltlich – ihre Unterstützung anbieten. Sie übernimmt in
diesem Fall die vereinbarte Ausführung oder Hilfestellung, nicht aber die rechtliche Prüfung
oder sonstige Risiken des Betreibers.
2.5 Kommt es wegen nicht rechtzeitiger Stellung der Voraussetzungen oder anderer nicht
von der SO.LE green energy GmbH zu vertretender Gründe zu Verzögerungen, verlängern
sich etwa vereinbarte Lieferfristen entsprechend.
Rücktritt bei Lieferschwierigkeiten
Die SO.LE green energy GmbH ist zum Rücktritt, unbeschadet des gesetzlichen
Rücktrittsrechts, in folgenden – zu belegenden – Fällen berechtigt.
a) Bei Preiserhöhungen der Zulieferer für die im Angebot enthaltenen Einzelkomponenten,
soweit diese Preiserhöhung insgesamt 3% des ursprünglichen, bei Abgabe des Angebots
angegebenen Preises, bezogen auf das Gesamtangebot ausmachen.
b) Bei Lieferverzögerungen der Zulieferer um mehr als 3 Monate gegenüber dem im Angebot
enthaltenen Bauzeitenplan bzw. Baubeginn.
Herstellergarantien, Gewährleistung
Die Mitteilung einer Herstellergarantie und die Hilfestellung oder Vermittlung bei
Geltendmachung einer Herstellergarantie stellt keine Übernahme der Garantie durch die
SO.LE Green Energy GmbH dar. Die Garantie des Herstellers ist unabhängig von der
gesetzlichen Gewährleistung.
Gefahrübergang, Abnahme, Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Gefahr und der Betrieb gehen mit Abnahme über; der Abnahmetermin gilt als
Übergabe im Sinne des Kaufrechts.
5.2 Diese erfolgt durch den Kunden, nachdem die SO.LE Green Energy GmbH den Kunden
über die Fertigstellung informiert hat, zu einem von der SO.LE Green Energy GmbH
bestimmten Termin. Bei Verhinderung des Kunden soll ein Alternativtermin angeboten
werden.
5.3 Im Abnahmetermin sollen sich beide Parteien über die Abnahme und etwaige Vorbehalte
erklären. Hierüber soll ein Protokoll errichtet werden, das von beiden Vertragsparteien zu
unterzeichnen ist. Das Protokoll kann durch wechselseitige Erklärungen ersetzt werden.
Erscheint der Kunde zum Termin ohne Entschuldigung nicht, oder verweigert er eine
Erklärung über die Abnahme, gilt die Anlage als abgenommen.
5.4 Der Termin kann durch die Mitteilung des Kunden ersetzt werden, die Anlage
abzunehmen.
5.5 Die SO.LE Green Energy GmbH behält sich auch nach der Abnahme das Eigentum an
gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Auftrages vor.
Aufrechnungsverbot; Zurückbehaltungsrecht
6.1 Ist der Kunde Unternehmer, so darf er nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten geblieben sind.
6.2 Ist der Kunde Unternehmer, so steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht nur auf Grund von
Forderungen zu, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten geblieben sind.
Schadensersatzansprüche
7.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, bestehen nach Maßgabe
der gesetzlichen Vorschriften nur
a) bei Personenschäden
b) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
c) nach Maßgabe etwaiger Garantieerklärungen
d) bei Schäden infolge arglistig verschwiegener Mängel, Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit;
e) bei Schäden infolge Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
7.2 Nur die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Ziff. 7.1. lit. e) ist
beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens sowie der Höhe
nach in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die versicherte Summe von € 3.000.000,00 (drei
Millionen Euro) pro Schadensfall und insgesamt pro Jahr.
7.3. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung der Mitarbeiter der SO.LE Green
Energy GmbH, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Werbung, Referenz
Der Kunde erklärt sich generell damit einverstanden, dass die SO.LE Green Energy GmbH
die installierte Anlage als Referenz benennen und mit anonymisierten Fotos der Anlage
werben darf.
Auslegung des Vertrages; Gerichtsstand
9.1 Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein oder Lücken aufwiesen, bleibt der Vertrag
insgesamt wirksam. Die Lücken werden nach den gesetzlichen Auslegungsregeln
geschlossen.
9.2 Wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der SO.LE
Green Energy GmbH zuständig ist. Die SO.LE Green Energy GmbH ist stets auch
berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Online-Streitbeilegungsplattform; Verbraucherschlichtung
10.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-
Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr
aufrufbar ist. Die E-Mail-Adresse der SO.LE Green Energy GmbH lautet:[kontakt@sole-
pv.com].
10.2 Die SO.LE Green Energy GmbH ist jedoch weder verpflichtet noch bereit, an diesem
Streitbeilegungsverfahren oder einer anderen Form der Verbraucherschlichtung
teilzunehmen.
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